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| Autor: | deros | ||
| Datum: | 16.07.24 16:04 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage... von Lord Chaos | ||
>Zumindest bei dem kurdischen Verlag wurde das Verbot vom Bundesgerichtshof auch bestätigt und es ist ja nicht so, dass man beim Compact Verlag auch nicht lange genug hingeschaut hat - den gibt es ja schon ein paar Jahre und wenn man sich überlegt, was der so rausgehauen hat, wundert es mich eher, dass man das Magazin nicht schon längst verboten hat. > >Aber spätestens seit der Ukrainekrise wurde der Ton dort nochmal viel schärfer. Es ist ja auch schon drei Jahre her, dass Compact vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wurde (und das war ein Prozess der anfing als das Innenministerium noch Horst Seehofer unterstand; der Vorwurf, dass die Regierung hier den Verfassungsschutz nutzt, um ein unliebsames Blatt abzuwälzen, greift ins Leere). Die werden in den vergangenen Jahren genug Material gesammelt haben, um hier auf rechtssicherem Boden zu stehen - zumal der Verlag die Einstufung ja nicht genutzt hat, um sich gemäßigter zu geben, sondern ganz im Gegenteil offenbar davon ausging, dass sich der deutsche Staat eh nicht traut, sich gegen Verfassungsfeinde zur Wehr zu setzen. |
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