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| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 16.07.24 14:36 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage... von Kilian | ||
>>Ja. Passiert selten, aber ist schon so passiert. Das letzte Mal traf es einen kurdischen Verlag. > >Ok, danke. Interessant. > >Nur zur Klarstellung: Ich bin komplett gegen die Compact und jeglichen Fascho-Dreck. Aber ich wünsche mir dennoch ein sauberes juristisches Vorgehen, dass der späteren gerichtlichen Prüfung standhält, um am Ende nicht bloßer politischer Aktionismus gewesen zu sein. Zum einen, weil die Folgen eines "Verbots des Verbots" viel zu weitreichend und schwer sind. Zum anderen, weil gesichert sein muss, dass die Hürden für ein Verbot sehr hoch sind und ein Bundesinnenministerium unter AfD-Führung (ich will es mir nicht vorstellen, aber wir müssen solche Szenarien im Auge haben) nicht ohne erhebliche juristische aber auch formelle Hürden anfängt, unliebsame Presseorgane zu verbieten. Zumindest bei dem kurdischen Verlag wurde das Verbot vom Bundesgerichtshof auch bestätigt und es ist ja nicht so, dass man beim Compact Verlag auch nicht lange genug hingeschaut hat - den gibt es ja schon ein paar Jahre und wenn man sich überlegt, was der so rausgehauen hat, wundert es mich eher, dass man das Magazin nicht schon längst verboten hat. Aber spätestens seit der Ukrainekrise wurde der Ton dort nochmal viel schärfer. |
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