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| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 16.07.24 14:19 | ||
| Antwort auf: | Re:Frage... von Lord Chaos | ||
>Denkst du nicht, dass da one juristische Prüfung stattfindet, weil man eben nicht möchte, dass einem das hinterher um die Ohren fliegt, wenn es vor Gericht geht? Doch, natürlich wäre das das wünschenswerte Vorgehen. Es steht halt aber leider nichts dazu in dem SZ-Artikel - gerade bei so einem heiklen Vorgang sollte das IMO aber zentraler Punkt einer Presseerklärung sein, ist es aber nicht: [http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive1.html;jsessionid=FAF48331718163585E6BE29F89EAD265.live872] >Ja. Passiert selten, aber ist schon so passiert. Das letzte Mal traf es einen kurdischen Verlag. Ok, danke. Interessant. Nur zur Klarstellung: Ich bin komplett gegen die Compact und jeglichen Fascho-Dreck. Aber ich wünsche mir dennoch ein sauberes juristisches Vorgehen, dass der späteren gerichtlichen Prüfung standhält, um am Ende nicht bloßer politischer Aktionismus gewesen zu sein. Zum einen, weil die Folgen eines "Verbots des Verbots" viel zu weitreichend und schwer sind. Zum anderen, weil gesichert sein muss, dass die Hürden für ein Verbot sehr hoch sind und ein Bundesinnenministerium unter AfD-Führung (ich will es mir nicht vorstellen, aber wir müssen solche Szenarien im Auge haben) nicht ohne erhebliche juristische aber auch formelle Hürden anfängt, unliebsame Presseorgane zu verbieten. |
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