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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 16.07.24 13:37 | ||
| Antwort auf: | Re:Addendum: von suicuique | ||
>>Es ist einer westlichen Demokratie unwürdig, wenn das Innenministerium auf Basis der Einschätzung einer ihm unterstellten Behörde ein unliebsames Medium verbietet. Überhaupt im Kontext des von der Regierung angekündigten Vorgehens von "Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze". > Compact ist aber kein Verein sondern ein Verlagsunternehmen (Compact-Magazin GmbH wie meine 30sec Internetrecherche offenbart) und Unternehmen können afaik nur bei rechtswidrigem Verhalten verboten werden. So wie ich das aus den bisher veröffentlichten Berichten herauslese wurde hier ein rechtlich (fragwürdiger?) Kniff genutzt um Vereinsrecht anwenden zu können, bei dem die Verbotshürden merklich niedriger sind und eben die Legislative umgangen werden kann. Ich bin jetzt kein Jurist aber so ganz koscher kommt mir das jetzt nicht unbedingt vor. In jedem Fall würde ich mich aber deutlich wohler fühlen wenn das Verbot eines Unternehmens im Vorfeld von einem Gericht geprüft und legitimiert wird. >Ich habe deinen Punkt schon verstanden. >Ich sehe nur keine Lösung für das Problem das du beschreibst. Egal wie du die Gesellschaft und deren staatlichen Organe organisierst hast Du letztendlich immer eine Instanz die entscheidet. >Ich Sachen Vereinsverbote ist das nun mal das Innenministerium. > >Von daher greift dein Hauptargument (fett markiert) ins Leere. >Ja auf wessen Einschätzung sollte die entscheidende Behörde denn sonst hören wen nicht auf die eigene? Wäre eine andere zuständig wäre das die entscheidende und das Innenministerium lediglich die ausführende. An deiner Kritik würde das was ändern? > >Der Unterschied zwischen Demokratien und Autokratien ist nicht allein die Tatsache dass Behörden zu Entscheidungen fähig sind, sondern dass in der erstgenannten in der Regel diese Entscheidungen tranparent auf klar formulierten Kriterien basieren und in der Regel die Möglichkeit besteht dennoch Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. > Das sehe ich anders. In einer Demokratie sollte es die Möglichkeit geben einen Verbotsantrag gegen Unternehmen zu stellen über den dann ein unabhängiges, ordentliches Gericht entscheidet. Nur dieses Gericht hat dann auch über die vorgebrachten Vorwürfe, Beweise, Indizien zu entscheiden. So wie es hier läuft ist es aber eher das von Faeser präferierte System der Beweislastumkehr. D.h. in erster Instanz ist das Feaser Ministerium Kläger, Staatsanwalt und Richter in einem ohne das eine unabhängige Instanz die vorgebrachten Anklagepunkte überhaupt prüfen kann. Im Nachgang soll jetzt die Unternehmung ihre Unschuld beweisen obwohl gar nicht klar ist ob die Anschuldigungen zutreffen und natürlich unter der Prämisse, das ihr nach Entzug der geschäftlichen Tätigkeit erwartbar die finanziellen Möglichkeiten wegbrechen einen längeren Prozess gegen ein Ministerium zu führen. >Siehst Du das hier gefährdet? Absolut. Und das ist auch völlig unabhängig davon um welches Unternehmen es im Einzelfallgeht. |
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