Thema:
Re:Frage... flat
Autor: suicuique
Datum:16.07.24 13:07
Antwort auf:Frage... von Kilian

Ich hab ja weiter unten schon zwei Beiträge dazu verfasst.
Zu folgenden Punkten würde ich aber gern noch was schreiben:

>Ist es mit der Gewaltenteilung vereinbar, dass das exekutive Organ - das Bundesinnenministerium - nicht nur ein mögliches Verbot ausspricht, sondern auch darüber entscheidet, ob die "aggressiv-kämperferische Form" gegeben ist?

Warum soltle das nicht vereinbar sein?
Exekutive heisst ja nicht dass keine Entscheidungen durch sie getroffen werden dürfen.
Tagtäglich treffen exekutive Entscheidungen von weitreichenden Folgen: das fängt bei Polizisten und Ermahnungen im Straßenverkehr an und hört bei Ministerien und der Bafin samt ihrem Massnahmenkatalog auf.
Du fragst ob man Exekutive allein auf die ausführung beschränken kann? Aber wem wäre dann geholfen?
Vereinsverbote fallen explizit in das Ressort des Innenministeriums. Da bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung.

>Ich nehme stark an, dass hier eine eingehende juristische Prüfung erfolgt ist, nur fehlt mir jeglicher Hinweis darauf.

Davon würde ich ausgehen.
Ich kann mir nicht vorstellen dass sie riskieren dass das Verbot kassiert ist.
Wie oft wurden Vereinsverbote des Innenministeriums bisher kassiert?
(echte Frage ... ich habe keine Ahnung)

>Auch wenn für so ein Verbot grundsätzlich die Möglichkeit besteht, weil das betroffene Organ ja immer noch juristisch dagegen vorgehen kann: Wäre aufgrund der Brisanz und der erheblichen negativen Folgen, sollte ein Gericht das Verbot wieder kassieren (s. bspw. gescheitertes NPD-Verbot), nicht eine Beurteilung durch ein Gericht vorab ratsam? (Oder geht das nicht, weil fehlende Rechtsgrundlage o.ä.?)

Parteien haben einen sonderstatus.
Das geht nur über das Verfassungsgericht.

will sagen: sie sind bereits im Ansatz nicht nichtm it dem vorliegenden Verbot vergleichbar.

gruß


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