Thema:
Re:Steueroptimierung durch Splitten in verschiedene ETFs? flat
Autor: Zinkhal
Datum:16.07.24 13:03
Antwort auf:Steueroptimierung durch Splitten in verschiedene ETFs? von JPS

>Es macht ja Sinn in größeren Abständen (oft werden dabei 5-10 Jahre empfohlen) einen neuen, ansonsten ähnlich zusammengesetzten ETF zu besparen (oder den gleichen in einem anderen Depot), um damit in der Entsparungsphase das FIFO-Prinzip aushebeln zu können. Manche splitten den ETF auch noch nachträglich durch eine Teilübertragung in ein anderes Depot.
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>Würde es aber nicht gerade im gehobenen Alter Sinn machen noch weiter zu gehen und sogar halbjährlich oder jährlich den ETF bzw. das Depot zu wechseln, um damit später Abschnitte mit Verlusten mit Jahren mit Gewinnen gegenrechnen zu können? Denn gerade in den letzten Jahren kann es ja durchaus sein, dass der ETF bei der Auszahlung niedriger liegt als bei der Einzahlung, wenn die Wirtschaft langfristig, also über 5-15 Jahre nach unten geht.
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>Wenn also in den letzten Jahren erworbene ETF-Anteile dann bei Kursverlusten noch im Minus stehen, während ältere im Plus stehen, könnte man die Verkäufe in der Entsparungsphase so kombinieren, dass man effektiv keinen zu versteuernden Gewinn gemacht hat bzw. der Gewinn unter dem Freibetrag liegt.
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>Denkt man das jetzt noch weiter, machen dann World ETFs überhaupt Sinn, oder sollte man nicht besser selbst einen entsprechenden World-Mix aus Regions-ETFs zusammenstellen? Dann könnte man auch wieder bei der schrittweisen Entsparung so kombinieren, dass man positiv gelaufene Regionen mit negativ gelaufenen Regionen beim Verkauf kombiniert, um so die Versteuerung auszuhebeln?
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>Habe ich einen Denkfehler oder macht das nicht zumindest so lange Sinn, wie man damit rechnen kann, dass einzelne Regionen bei der Auszahlung evtl. im Minus liegen, selbst wenn der Schnitt der letzten 10-15 Jahre bereits wieder knapp im Plus liegt.


Kommt auch stark auf die Summe an, über die wir reden. Du kannst es auch ggfs. so planen, dass du im ersten vollständigen Jahr der Rente, als das Jahr, wo dein zu versteuerndes Einkommen erstmalig wieder nach unten geht, verkaufst bzw. zumindest einen Teil davon. Angenommen du bist verheiratet und in Summe habt ihr eine Bruttorente von 40.000 €. Dann wäre der Grenzsteuersatz bei ca. 14 % (der aber durch die Einkünfte aus Kapitalvermögen wieder steigt). Insofern wäre dann die Günstigerprüfung (persönlicher Steuersatz oder Abgeltungsteuer) zu prüfen. Auf dem Wege könnte man etwas jonglieren, wobei es stark von den Eckdaten abhängt, was tatsächlich Sinn macht. Bei gemeinsamen Renteneinkünften von 50.000 ist es fast schon wieder egal. Bei kleineren Depots würde ich zumindest nach und nach ablösen und jedes Jahr den Sparerfreibetrag mitnehmen. Die grds. Steuerproblematik kannst du aber nicht umgehen, sondern nur abschwächen. Das Steuereinsparpotential hält sich in Grenzen. Da kann man nur hoffen, dass der Gesetzgeber nochmal für Kleinanleger was ändert.

Verluste ist ja auch so ein Thema. Ist ja erstmal schlecht, wenn Verluste gefahren werden. Du kannst sie verrechnen, ja, aber der Verlust ist auch wirtschaftlich entstanden. Nach FIFO wird 50 € Anschaffungskosten angesetzt und du verkaufst für 45 €. Die 5 € sind weg. Selbst wenn du es mit anderen Gewinnen verrechnest, bekommt du nur einen geringeren Teil über die Steuer wieder. Sollten Verluste eintreten, musst du halt schauen, dass im besten Fall der Verlust gesammelt bei einer Bank vorliegt oder der Verlust mittels Bescheinigung auf eine andere Bank übertragen wird (meine aber, dass gilt dann erst für das kommende Veranlagungsjahr). Auch das erfordert durchaus Planung.


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