| Thema: |
|
||
| Autor: | Kilian | ||
| Datum: | 16.07.24 12:57 | ||
| Antwort auf: | Innenministerium verbietet "Compact" von Pezking | ||
Zuerst: Ich freue mich, wenn Drecks-Blätter wie Compact das Zeitliche segnen und von der Bildfläche verschwinden. Schöner wäre es aber, wenn sie aus Misswirtschaft, mangelnder Nachfrage oder sonst einem selbstverschuldeten Blödsinn wieder verschwinden als dass sie den "Märtyrer-Tod" durch ein Verbot des Innenministeriums sterben. Immer noch viel besser als nichts, ja, aber die negativen Auswirkungen so eines Verbots sind eben auch nicht ohne. Sowas führt zu noch mehr Polarisierung und Spaltung, treibt bisher moderate Sympathisanten eher in die Arme des vom Verbot betroffenen Organs als in die des staatlichen Verbotsaussprechers, es schließt die Reihen unter den Hardlinern und treibt den Informationsaustausch der bisherigen Nutzer in weniger gut zugängliche und womöglich radikalere Kanäle. Zu dem Verbot habe ich einje Frage. Die SZ schreibt: Für das Verbot einer Organisation reicht es nicht, wenn diese eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Weitere Voraussetzung ist, dass sie dies auch in aggressiv-kämpferischer Form tut. Das Bundesinnenministerium führt in seiner Mitteilung aus, es sei zu befürchten, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von „Compact“ durch die Publikationen, die auch „offensiv den Sturz der politischen Ordnung propagieren, aufgewiegelt und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung animiert werden“. Ist es mit der Gewaltenteilung vereinbar, dass das exekutive Organ - das Bundesinnenministerium - nicht nur ein mögliches Verbot ausspricht, sondern auch darüber entscheidet, ob die "aggressiv-kämperferische Form" gegeben ist? Ich nehme stark an, dass hier eine eingehende juristische Prüfung erfolgt ist, nur fehlt mir jeglicher Hinweis darauf. Das muss IMO aber zentraler Bestandteil so eines Vorgangs und eben auch einer Presseerklärung sein, und dann von der Presse aufgegriffen werden. Im Artikel der SZ steht aber nichts dazu. Auch wenn für so ein Verbot grundsätzlich die Möglichkeit besteht, weil das betroffene Organ ja immer noch juristisch dagegen vorgehen kann: Wäre aufgrund der Brisanz und der erheblichen negativen Folgen, sollte ein Gericht das Verbot wieder kassieren (s. bspw. gescheitertes NPD-Verbot), nicht eine Beurteilung durch ein Gericht vorab ratsam? (Oder geht das nicht, weil fehlende Rechtsgrundlage o.ä.?) Angesichts der bisherigen Regierungsleistung von Faeser und ihrer SPD bekomme ich bei solchen Vorgängen erstmal ein mulmiges Gefühl. Ich traue es den Verantwortlichen leider durchaus zu, dass sie hier womöglich eine wesentliche Sache übersehen haben, sodass der Schuss am Ende komplett nach hinten losgeht. :/ |
|||
| < antworten > | |||