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| Autor: | ChRoM (deaktiviert) | ||
| Datum: | 16.07.24 11:52 | ||
| Antwort auf: | Addendum: von suicuique | ||
>Und falls Du in Frage stellst warum das Vereinsgesetzt bei Medienorganen greifen soll. Guckst Du hier. Danke für die Recherche, aber zur Rechtmäßigkeit des Vorgehens habe ich mich überhaupt nicht geäußert. Das mag oder mag nicht korrekt sein. Das war aber auch nicht mein Fokus und letztendlich agiert ein Orban auch rechtstaatlich auf Basis bestehender Gesetze. An meiner Einschätzung ändern Deine Ausführungen daher nichts: Es ist einer westlichen Demokratie unwürdig, wenn das Innenministerium auf Basis der Einschätzung einer ihm unterstellten Behörde ein unliebsames Medium verbietet. Überhaupt im Kontext des von der Regierung angekündigten Vorgehens von "Meinungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze". Wenn der Vorwurf der "geistigen Brandstiftung" der Maßstab ist, mit dem man künftig Organisationen ausschalten will, die der Regierung ein Dorn im Auge sind, dann gute Nacht. Die aktuelle Regierung vermittelt immer mehr den Eindruck, die die BRD hätte sich seinerzeit der DDR angeschlossen. |
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