Thema:
Addendum: flat
Autor: suicuique
Datum:16.07.24 11:09
Antwort auf:Re:Innenministerium verbietet "Compact" von suicuique

Und falls Du in Frage stellst warum das Vereinsgesetzt bei Medienorganen greifen soll. Guckst Du hier.

[https://dejure.org/gesetze/VereinsG/2.html]

Allein Fraktionen und politische Parteien sind davon ausgenommen.
Hier gilt dann das womit Du argumentiert hast:

"Das Verbot einer Partei kann allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestags, des Bundesrats oder der Bundesregierung aussprechen (Artikel 21 Absatz 2 GG, § 13 Nummer 2 und § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes). "


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