Thema:
Re:Innenministerium verbietet "Compact" flat
Autor: suicuique
Datum:16.07.24 10:55
Antwort auf:Re:Innenministerium verbietet "Compact" von ChRoM

>Wenn das Medium tatsächlich strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet, soll natürlich dagegen vorgegangen werden. Das braucht aber dann einen Prozess und einen Gerichtsentscheid.

Da hast Du dir aber was nettes ausgedacht bzw durcheinander gebracht.
Selbstverständlich darf das Innenministerium Vereine, Verbände, Organisationen etc verbieten. Ganz von sich aus.
Dazu bedarf es keines Gerichtsbeschlusses. Das Innenministerium ist gerade die Behörde und das staatliche Organ das darüber entscheidet was verbotsmäßig indiziert ist.
siehe zb [https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/extremismus/vereinsverbote/vereinsverbote-artikel.html]

Danach steht es den verbotenen Organisationen frei Rechtsmittel einzulegen.

gruß


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