Thema:
Re:Baerbock, oder.. flat
Autor: KO
Datum:03.07.24 21:52
Antwort auf:Re:Baerbock, oder.. von euph

Tatsächlich wird der Fluglärm wissenschaftlich recht genau erfasst.

[https://frankfurt.de/fluglaermschutz/-/media/frankfurtde/microsites/microsite-fluglaermschutz/pdf/laerm-monitoring-2023/fluglaerm-q4_2023.ashx]

Das NAT-Kriterium (6 x 68 dB (A)) im Fluglärmschutzgesetz besagt, dass wenn mehr als 6-mal pro Nacht der Einzelschallpegel von 68 dB(A) überschritten wird, dieser Ort zur Nachtschutzzone gehört.

Im 4. Quartal 2023 wurde an keiner Messstation die Grenze der 6 Lärmereignisse über 68 dB (A) nachts durchschnittlich überschritten.

Also die Nachtflugzone müßte es somit eigentlich gar nicht geben.

Es wäre also erlaubt 5 mal pro Nacht die 68 D zu überschreiten. Da aber Baerbock an dem Tag nur einmal geflogen ist, bleibt sie noch unter dem Maximalwert von 6. Es dürfen also noch 4 weitere Personen an der Nachts mit einem lauten Flugzeug fliegen.

Aber Baerbocks kleineres Flugzeug wird nicht mal in die Nähe von 68 Dezibel kommen.

70 Dezibel = Auto aus 10m Entfernung. Was sowieso bei jedem Haus das an einer Straße wäre zutrifft. Also praktisch alle in einer Stadt. Theoretisch müßte es also auch ein Auto Nachtfahrverbot geben ...


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