Thema:
Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam" flat
Autor: BrockLanders
Datum:28.06.24 12:58
Antwort auf:Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam" von FS

>>Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist? die sitzen das doch aus.
>
>10 Jahre wäre das.
>
>"Zahlungsverjährung nach den §§ 228 ff. AO. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, bei Straftaten der Steuerhinterziehung, des Schmuggels und der Steuerhehlerei zehn Jahre."
>
>Bekannt war die Praxis seit 2002.
>Sie wurde aber bis 2018 im großen Stil angewendet. Dann kamen die CumEx-Files an die Öffentlichkeit.


Man stelle sich vor das in ein paar Jahren der wirecard-Marsalek feixend
beim Lanz sitzt und seine Lebensgeschichte vermarktet. Und keiner kann ihm mehr was.
Da wird einem doch schlecht.


< antworten >