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| Autor: | BrockLanders | ||
| Datum: | 28.06.24 12:58 | ||
| Antwort auf: | Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam" von FS | ||
>>Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist? die sitzen das doch aus. > >10 Jahre wäre das. > >"Zahlungsverjährung nach den §§ 228 ff. AO. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, bei Straftaten der Steuerhinterziehung, des Schmuggels und der Steuerhehlerei zehn Jahre." > >Bekannt war die Praxis seit 2002. >Sie wurde aber bis 2018 im großen Stil angewendet. Dann kamen die CumEx-Files an die Öffentlichkeit. Man stelle sich vor das in ein paar Jahren der wirecard-Marsalek feixend beim Lanz sitzt und seine Lebensgeschichte vermarktet. Und keiner kann ihm mehr was. Da wird einem doch schlecht. |
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