Thema:
Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam" flat
Autor: FS
Datum:26.06.24 10:32
Antwort auf:Re:"Die Mühlen der Justiz mahlen langsam" von K!M

>Gibt es da nicht eine Verjährungsfrist? die sitzen das doch aus.

10 Jahre wäre das.

"Zahlungsverjährung nach den §§ 228 ff. AO. Die Verjährungsfrist beträgt hier fünf Jahre, bei Straftaten der Steuerhinterziehung, des Schmuggels und der Steuerhehlerei zehn Jahre."

Bekannt war die Praxis seit 2002.
Sie wurde aber bis 2018 im großen Stil angewendet. Dann kamen die CumEx-Files an die Öffentlichkeit.


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