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| Autor: | lion88 | ||
| Datum: | 19.06.24 15:21 | ||
| Antwort auf: | Re:Pfui: Karl Nehammer von suicuique | ||
>Ich weiss zwar nicht genau was Du mit dem Einwurf sagen willst, aber in Deutschland braucht es m. W. keine Volksabstimmung für die Änderung des Grundgesetzes. Also in Österreich braucht es für eine Änderung der Grundprinzipien der Bundesverfassung eine Volksabstimmung. Ich weiß aber nicht, ob dazu auch Grundrechte gehören. >Und ich halte es auch für keine gute Idee in Sachfragen die sehr komplex und von hoher Tragweite sind die Bevölkerung zu befragen. Gehört ein EU oder NATO Beitritt für dich auch zu solchen Sachfragen? In Österreich war dafür eine (bindende) Volksabstimmung notwendig. Eine Volksbefragung (es gab erst eine zur Wehrpflicht) ist dagegen nicht bindend. >Weswegen zb in Deutschland eine Volksabstimmung auf Bundesebene nicht zum politischen Instrumentarium gehört. Auf Länderebene gibt es unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen, so gibt es Bayern die Möglichkeit zum Volksbegehren und einer nachgelagerten Volksabstimmung. Aber halt nicht bundesweit. |
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