Thema:
Re:Aber ist das Posting nicht Teil des Problems? flat
Autor: _bla_
Datum:17.05.24 10:17
Antwort auf:Re:Aber ist das Posting nicht Teil des Problems? von Sven Mittag

>Die Probleme mit der Medikamentenbeschaffung hat dabei ja auch nen Namen namens Lauterbach. Wer halt meint, bei der Pharma-Industrie am längeren Hebel zu sitzen, hat für die Bevölkerung das Nachsehen.

Was hat Lauterbach denn da falsch gemacht? Lauterbach war doch eigentlich der erste Gesundheitsminister seit langem der eingestanden hat, das man es bei vielen Generika so mit dem Preisdruck übertrieben hat, das man jetzt Lieferprobleme hat, weil die Marge kaum noch vorhanden ist. Umgekehrt werden immer noch sehr hohe Preise für patentierte Arzneimittel bezahlt, auch durch die GKVs.


>Naja, ein doch recht spezielle Beispiel, oder ;) E-Rezept setzt voraus, dass du im Quartal schon da warst. Dann wird dir der Kollege dies im Regelfalls wirklich nur telefonisch verschreiben, wenn du entweder ne Dauermedikation hast oder es halt in deinem Fall ein eigentlich nicht verschreibungspflichtiges Medikament ist. Ansonsten dürfte jeder seriöse Arzt dich vorab sehen wollen, bevor du ein Medikament auf Rezept kriegst. Bist dann eh vor Ort da.

Naja. Es gibt doch eine ganze Menge verschreibungspflichtige Sache die eine Arzt bei einem bekannten Patienten oft ohne großes Risiko verordnen kann, auch ohne ihn im Einzelfall gesehen zu haben. Wenn ein Arzt da telefonisch ein Rezept ausstellt, dann hat er ja auch Kontrolle darüber, wie oft der Patient das Medikament einsetzt und welcher Patient das ist.

Wobei sich mir da eigentlich die Frage stellt, ob man nicht mit der Chipkarte noch eine weitere Kategorie an Medikamenten einführen sollte: Medikamente die weder verschreibungspflichtig noch freiverkäuflich sind, sondern für die enge Mengenbegrenzungen gelten und die der Hausarzt dann jeweils gemeldet bekommt. Auch gesundheitliche Einschränkungen wie bspw. eingeschränkte Leberfunktion könnte ja auf der Karten vermerkt sein und dann Medikamente sperren. Sowas wie die antibiotische Augensalbe gegen Bindehautentzündung könnte man dann schon mal rausgeben, wenn ein Patient sowas alle 2 Jahre mal braucht, hingegen wäre es eher Fall für den Arzt wenn jemand meinte er bräuchte sowas alle 2 Monate.


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