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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 15.05.24 10:18 | ||
| Antwort auf: | Re:schöner Start: Bernd Hoecke verurteilt von Phil Gates | ||
>>>Naja, um es jetzt mal ganz banal zu sagen: die Nazis haben auch Autobahn, Kaffee und guten Tag gesagt. Ich denke schon, dass der „Wiedererkennungswert“ eine Rolle spielt. >> >>Die SA hat den Spruch aber eben schon als Kennzeichen verwendet. Man findet bspw. online viele Bilder von SA Dolchen mit dem Spruch drauf. Das stand nicht Autobahn, Kaffee oder Guten Tag drauf. Das der Spruch historisch ein Kennzeichen der SA war, ist doch relativ eindeutig. Das das heute der allgemeinen Bevölkerung nicht mehr so bewusst ist, ändert an dieser historischen Situation nichts. Und das Gesetz zielt ja gerade darauf ab, das die Sprüche auch aus dem Alltag verschwinden. > >Schon richtig, aber „Jedem das Seine“ oder „Arbeit macht frei“ sind nicht verboten. Sie sind allenfalls politisch nicht korrekt. Das ist schon ein wenig willkürlich. Im Strafrecht gilt der Bestimmtheitsgrundsatz, ich muss grundsätzlich erkennen können, was verboten ist. Der Spruch um den es hier geht ist mir wie gesagt viel zu generisch und auch gar nicht so aggressiv, dass ich im Traum auf die Idee gekommen wäre, dass der von der SA benutzt wurde. Selbst „Deutschland über Alles“ ist (entgegen landläufiger Meinung) nicht verboten, es wird nur nicht mehr bei offiziellen Anlässen gesungen. Von Fallersleben ging es dabei auch nicht um eine Überlegenheit gegenüber anderen Ländern, sondern um die Einheit der deutschen Splitterstaaten. Ich weiß nicht, wie das BVerfG das bewertet, aber ich bin wie gesagt nicht sicher, dass die das nicht in ein paar Jahren kippen. > >gesendet mit m!client für iOS Ich sehe die Kriminalisierung des Spruches auch als kritisch. Darum ging es ja aber in diesem Verfahren nicht. Die Richter müssen ja den Sachverhalt anhand der derzeit, gültigen Rechtslage entscheiden. Insofern ist die Argumentation und auch das Urteil imo absolut nachvollziehbar. Diskutabel ist sicherlich das Strafmaß. Ich hatte hier weder einen Freispruch noch eine Haftsstrafe erwartet. Eine Geldstraße war also erwartbar (Wußte die FAZ ja auch schon Stunden vor der Urteilsverkündung;-)). Ich hätte aber vermutet das man unter 90 Tagessätzen bleibt. Das man hier aber einen höheren Tagessatz mit der daraus resultierenden Vorstrafe kann man durchaus kritisch sehen. Offensichtlich wollte man hier ein Exempel statuieren und hat sich an der Obergrenze dessen orientiert was aufgrund des Tatbestandes noch öffentlich vermittelbar ist. Was imo aber sicher auch hierzu beigetragen hat, war der Umstand das Höcke den Spruch auch nach der Anzeige noch zweimal in ähnlichem Kontext verwendet hat. Ob das nun dumm oder Absicht war, sei mal dahingestellt. Es nötigt ja aber den Richter geradezu dies in seiner Urteilsbemeßung entsprechend zu "würdigen". Kritischer finde ich da eher das Urteil des Verfassungsgericht Münster. Das Urteil stützt sich hier fast ausschließlich auf Behauptungen ohne das diese vom Gericht genau geprüft oder verifiziert wurden. Im Urteil heißt es dann sinngemäß das die Beweisvorträge VS grob gesichtet wurden. Die Beweisanträge der Beklagten dagegen wurden völlig ignoriert. Das halte ich für einen fatalen Fehler. Gerade in solch heiklen Verfahren sollten die Gerichte mit äußester Sogfalt arbeiten um jeden Verdacht der Voreingenommenheit oder Willkür gar nicht erst aufkommen zu lassen. Diese Chance hat man hier verpasst. Imo hat man dadurch der ganzen Sache einen Bärendienst erwiesen und lediglich die beiden Parteien in ihren Auffassungen bestärkt ohne eine wirkliche, nachvollziehbare Prüfung und Bewertung der Sachverhalte vorzunehmen, die wirklich als valide, rechtsgeprüfte Beurteilung für die Bevölkerung dienen könnte. |
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