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| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 30.04.24 22:07 | ||
| Antwort auf: | Re:Kalifat-Islamist darf kein Lehrer werden von DJS | ||
>>>>[https://www.bild.de/politik/inland/nach-demo-in-hamburg-kalifat-islamist-darf-kein-lehrer-werden-662f60afea3d1b6187eb8b6d] >>>> >>>>immerhin... Jetzt die Frage: Ist das wasserdicht, oder kann der sich unter Umständen da irgendwie reinklagen oder sonstwas? >>> >>>In dem Artikel steht doch gar nichts konkretes drin. >>> >>>„Inzwischen hat auch Hamburgs Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank reagiert und erklärt: „Diese Person ist bekannt, der Name ist bekannt und deshalb wird er in Hamburg kein Lehrer sein.“ >>> >>>Ist das ein Wunsch, eine Forderung, eine Feststellung? Auf welcher rechtlichen Grundlage? >>>Ein bißchen mehr Info zu dem Satz oben wäre schon nicht verkehrt. >> >>Die ist schon klar, dass ein Lehrer idR verbeamtet wird? > >>Wie soll das bei Jemandem gehen, der öffentlich sich gegen das Grundgesetz und unsere Demokratie aufstellt? > >Erstens wird man nicht verbeamtet wenn man nicht will und kann ganz normal als angestellter Lehrer arbeiten. Man muss nicht mal Lehramt studieren um Lehrer zu werden. Das weiß ich. Deswegen steht da „in der Regel“. >Zweitens: wer an welcher Stelle würde ihm bindend sagen "Sie sind gegen das Grundgesetz, sie dürfen nicht lehren."? Das ist wohl Telemesses Frage. Soweit ich weiß, kann die Schulbehörde sehr wohl deine Eignung in Frage stellen, vor allem dann, wenn das politische Nuetralitäsgebotndahingehend verletzt wird, dass man die Demokraktie ablehnt. Und wenn du so in der Öffentlichkeit stehst, wird es wohl schwer werden, das auszuhebeln. |
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