| Thema: |
|
||
| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 30.04.24 21:59 | ||
| Antwort auf: | Re:Kalifat-Islamist darf kein Lehrer werden von Lord Chaos | ||
>>>[https://www.bild.de/politik/inland/nach-demo-in-hamburg-kalifat-islamist-darf-kein-lehrer-werden-662f60afea3d1b6187eb8b6d] >>> >>>immerhin... Jetzt die Frage: Ist das wasserdicht, oder kann der sich unter Umständen da irgendwie reinklagen oder sonstwas? >> >>In dem Artikel steht doch gar nichts konkretes drin. >> >>„Inzwischen hat auch Hamburgs Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank reagiert und erklärt: „Diese Person ist bekannt, der Name ist bekannt und deshalb wird er in Hamburg kein Lehrer sein.“ >> >>Ist das ein Wunsch, eine Forderung, eine Feststellung? Auf welcher rechtlichen Grundlage? >>Ein bißchen mehr Info zu dem Satz oben wäre schon nicht verkehrt. > >Die ist schon klar, dass ein Lehrer idR verbeamtet wird? > Afaik sind etwa ein viertel der Lehrer in Deutschland nicht verbeamtet sondern Angestellte. D.h. wenn er sein Studium abschließen kann, kann er vielleicht in Hamburg kein Lehrer sein, in Berlin aber theoretisch schon. Insofern ist die obige Aussage ziemlich schwammig. Interessant wäre zu wissen ob es eine Rechtsgrundlage gibt den Knallkörper zu exmatrikulieren (was ich sehr begrüßen würde) oder was man sonst konkret unternehmen kann um zu verhindern das der Typ jemals Kinder an Schulen unterrichtet. >Wie soll das bei Jemandem gehen, der öffentlich sich gegen das Grundgesetz und unsere Demokratie aufstellt? Ich kenne die Voraussetzung für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis nicht. Solange es aber gegen den Kerl keine Anzeige bzw. ein daraus resultierendes Urteil gibt, weiß ich nicht ob „Gesinnung“ ausreicht um ihn von Schülern rechtssicher fernhalten zu können. |
|||
| < antworten > | |||