| Thema: |
|
||
| Autor: | Lord Chaos | ||
| Datum: | 30.04.24 21:39 | ||
| Antwort auf: | Re:Kalifat-Islamist darf kein Lehrer werden von Telemesse | ||
>>[https://www.bild.de/politik/inland/nach-demo-in-hamburg-kalifat-islamist-darf-kein-lehrer-werden-662f60afea3d1b6187eb8b6d] >> >>immerhin... Jetzt die Frage: Ist das wasserdicht, oder kann der sich unter Umständen da irgendwie reinklagen oder sonstwas? > >In dem Artikel steht doch gar nichts konkretes drin. > >„Inzwischen hat auch Hamburgs Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank reagiert und erklärt: „Diese Person ist bekannt, der Name ist bekannt und deshalb wird er in Hamburg kein Lehrer sein.“ > >Ist das ein Wunsch, eine Forderung, eine Feststellung? Auf welcher rechtlichen Grundlage? >Ein bißchen mehr Info zu dem Satz oben wäre schon nicht verkehrt. Die ist schon klar, dass ein Lehrer idR verbeamtet wird? Wie soll das bei Jemandem gehen, der öffentlich sich gegen das Grundgesetz und unsere Demokratie aufstellt? |
|||
| < antworten > | |||