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| Autor: | FS | ||
| Datum: | 30.03.24 13:01 | ||
| Antwort auf: | Immer das gleiche von Pat Bateman | ||
>Man sollte meinen, dass Erwachsene EINEN Tag im Jahr ohne Tanzen auskommen könnten. Man sollte meinen, dass Erwachsene EINEN Tag im Jahr ohne Grundrechte auskommen könnten. Nicht jeder Deutsche ist a) gläubig b) Christ c) fühlt sich an christliche Traditionen gebunden. Das Grundgesetz sieht so einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte nicht vor. Blast from the Past - 2016: [https://www.sueddeutsche.de/bayern/bundesverfassungsgericht-generelles-tanzverbot-an-karfreitag-in-bayern-ist-verfassungswidrig-1.3273153] Kleiner Refresher: Artikel 8 des Grundgesetzes: 1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. |
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