Thema:
Re:Beschämend flat
Autor: Phil Gates
Datum:11.03.24 21:15
Antwort auf:Re:Beschämend von peppi

>>Das ist schlicht nicht wahr. Flüchtlinge dürfen nicht arbeiten, so lange ihr Status ungeklärt ist. Sobald das der Fall ist, dürfen sie das sehr wohl.
>
>Sehr viele arbeiten unter ihrer Qualifikation. Eine meiner Kolleginnen ist Irakerin und Ärztin. Anerkennung dauert schon vier Jahre. Die Ehefrau eines afghanischen Kollegen durfte nach zwanzig Jahren als Ärztin arbeiten. Hatte in Russland studiert. Ein anderer Kollege ist Syrer und Anwalt, einer Afghane und Ingenieur usw.


Anwalt ist so ziemlich das schlechteste Beispiel. Anwalt ist der dümmste Beruf, den man haben kann, wenn man in ein anderes Land umziehen muss oder will. Ich dürfte zwar in Österreich aufgrund EU Recht außergerichtlich praktizieren, und es wäre wohl auch grundsätzlich kein Problem, da Deutsch meine Muttersprache ist. Das österreichische Recht unterscheidet sich aber durchaus vom Deutschen. Um vollwertiger Anwalt zu sein und vor Gericht auftreten zu dürfen, müsste ich aber auch in Österreich eine separate Prüfung machen. Und das ist wie gesagt EU und dieselbe Sprache. Jemand, der aus einem arabischen Land kommt und kein Deutsch kann, kann kein deutscher Anwalt sein, wenn er nicht das komplette Studium und das Referendariat nachholt. Diese Ausbildung dauert 6-8 Jahre. Für Muttersprachler.

Bei Ärzten ist das deutlich einfacher.

Aber vielleicht eine Anekdote, weil wir es bei der Beerdigung meines Vaters just davon hatten: 1989/90 musste der ostdeutsche Vater der zu uns geflüchteten DDR-Familie noch ein Anerkennungsjahr in der Praxis meines Vaters machen. Und gerade im medizinischen Bereich ist die Qualifikation im arabischen Raum zum Teil nicht im Ansatz mit unserer Medizinerausbildung vergleichbar. Ausnahme sind da die Iraner.

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