Thema:
Re:Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass flat
Autor: suicuique
Datum:05.03.24 15:35
Antwort auf:Re:Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass von Aufklaerer

>Hat der SC nicht schlicht entschieden, dass eine solche Entscheidung nicht auf Bundesstaatsebene getroffen werden kann - was für mich bedeutet, sie sagen, es bräuchte dafür ein "federal law"? So hab ich es zumindest verstanden: sie haben gar nicht gross in der Sache entschieden, sondern nur in der Zuständigkeit. das würde auch die Einstimmigkeit erklären.

So habe ich das auch verstanden. Lediglich im zweiten Entscheidungspunkt gab es Unstimmigkeit.

Ich fand es hier recht verständlich beschrieben: [https://www.nzz.ch/international/kein-wahlverbot-der-supreme-court-nimmt-trump-in-schutz-ld.1820627]

Ich weiss ist die NZZ, aber ich hatte nicht den Eindruck dass die Zusammenfassung tendentiös gefärbt ist.

gruß


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