Thema:
Re:Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass flat
Autor: Lynne
Datum:05.03.24 15:33
Antwort auf:Re:Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass von Aufklaerer

>Hat der SC nicht schlicht entschieden, dass eine solche Entscheidung nicht auf Bundesstaatsebene getroffen werden kann - was für mich bedeutet, sie sagen, es bräuchte dafür ein "federal law"? So hab ich es zumindest verstanden: sie haben gar nicht gross in der Sache entschieden, sondern nur in der Zuständigkeit. das würde auch die Einstimmigkeit erklären.

Passt so halbwegs. Allerdings sind da ja auch noch zusätzliche "Entscheidungen" zu der Sache getroffen worden, die dann auch nicht mehr einstimmig (sondern 5 zu 4) waren - weil sie damit Fragen beantwortet haben, die noch gar nicht gestellt wurden.

Aber mit der eigentlichen Frage (schuldig oder nicht) hatte das jetzt nix zu tun.

Lynne


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