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| Autor: | Aufklaerer | ||
| Datum: | 05.03.24 15:27 | ||
| Antwort auf: | Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass von Lord Chaos | ||
Hat der SC nicht schlicht entschieden, dass eine solche Entscheidung nicht auf Bundesstaatsebene getroffen werden kann - was für mich bedeutet, sie sagen, es bräuchte dafür ein "federal law"? So hab ich es zumindest verstanden: sie haben gar nicht gross in der Sache entschieden, sondern nur in der Zuständigkeit. das würde auch die Einstimmigkeit erklären. |
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