Thema:
Re:Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass flat
Autor: Aufklaerer
Datum:05.03.24 15:27
Antwort auf:Auf den obersten Gerichtshof ist halt Verlass von Lord Chaos

Hat der SC nicht schlicht entschieden, dass eine solche Entscheidung nicht auf Bundesstaatsebene getroffen werden kann - was für mich bedeutet, sie sagen, es bräuchte dafür ein "federal law"? So hab ich es zumindest verstanden: sie haben gar nicht gross in der Sache entschieden, sondern nur in der Zuständigkeit. das würde auch die Einstimmigkeit erklären.

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