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Autor: | MattR | ||
Datum: | 03.03.24 13:42 | ||
Antwort auf: | Eigene Wohnung, Vermietung Tiefgarage, Steuererklärung von Sylvester | ||
>Ja, ich weiß, das ist natürlich letztendlich was für nen Steuerberater, aber es handelt sich um so kleine Beträge :/ > >Besitze eine eigene Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz und vermiete den an einen Nachbarn. Muss jetzt zum ersten Mal dafür Anlage V ausfüllen und verzweifle daran ein bisschen. > >Hab mich dahin vorgearbeitet, dass ich da jetzt wohl die Einnahmen einfach in Zeile 26 (Sonstiges / Einnahmen aus Vermietung von Garagen, Werbeflächen etc) eintrage (und nicht Zeile 16). > >Falls mir da jemand hier helfen kann: >Ist das erst mal korrekt? >Kann ich irgendwie die Kreditzinsen davon abziehen? Hab den Anteil der Zinsen für die Garage die ich gezahlt habe 2023, ziehe ich das einfach ab? Oder gehen nur Anteile? > >Vieeeelen Dank falls sich da jemand auskennt Du kannst auch anteilig andere Kosten aus der jahresabrechnung im Abzug bringen die sich zuordnen lassen. gesendet mit m!client für iOS |
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