Thema:
Re:Rechtstaat am Limit, pt 3 flat
Autor: publicmaw
Datum:17.01.24 21:35
Antwort auf:Rechtstaat am Limit, pt 3 von thestraightedge

Aus dem Text:
"Die Tatverdächtige wurde in der Vergangenheit bereits vorübergehend zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen, gilt möglicherweise als nicht schuldfähig. Für ein alternatives Unterbringungsverfahren könnten die Taten nicht ausreichend schwer sein und den Aufwand eines Verfahrens nicht rechtfertigen."

Man sollte imo dennoch versuchen, sie zwangsweise "unterzubringen". Das geht doch normalerweise, wenn man nachweislich eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Ich weiß ja nicht, wo diese Container so stehen, aber wenn das z.B. in der Nähe von Bäumen o.ä. ist, ist das doch schon eine Gefährdung der Allgemeinheit.


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