Thema:
Re:Macht mir schon Gedanken... flat
Autor: peppi
Datum:09.01.24 22:11
Antwort auf:Re:Macht mir schon Gedanken... von MattR

>Du scheinst ja vom Fach zu sein.
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>Mal eine Frage, wenn jemand keinen Pass etc. vorweist, ist es dann trotzdem möglich Familie nachzuholen?
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>gesendet mit m!client für iOS


Wenn Asyl/Flüchtlingseigenschaft beschieden wurde, damit ist der Familiennachzug theoretisch privilegiert und es gilt dann dreimonatige Fristen zu wahren, dann kann es afaik sein, dass die eigene Identität nicht behördlich geklärt sein muss (ist halt auch nicht immer möglich, bspw. palästinensicher Flüchtling aus Syrien, der dort schon keine Papiere hatte).

Wenn dir das BAMF glaubt, dass du durch den Staat, aus dem du geflohen bist, verfolgt wirst, dann musst du nicht immereinen Pass besorgen afaik. Das ist sogar theoretisch gefährlich weil du ja auf einmal kein Problem hast dich an den zu wenden, vor dem du doch geflohen bist. Da sind Bescheide schon zurückgenommen worden afaik. Aber auch da gibt's Sonderfälle, mit Afghanistan prä Taliban gab's bspw. eine Abmachung deswegen, eigentlich musst du immer von Einzelfall zu Einzelfall gucken.

Die, die kommen sollen, müssen aber ihre ID zweifellos bei der Auslandsbotschaft klären lassen, afaik.

Es ist auf jeden Fall nicht so, dass das alles easy peasy ist. Familiennachzug ist ein riesiger bürokratischer Akt. Um da hinzukommen, brauchst das ja erstmal den entsprechenden Aufenthaltstitel, und den einfach so zu bekommen, sich den also zu erschwindeln, ist nahezu unmöglich imho. Da muss dir ja erstmal deine Fluchtgeschichte abgenommen werden. Wenn die nicht stimmt (und das wird crazy detailliert geprüft: da wird gefragt welches Wetter war und ggf. überprüft, welche Klamotten wer anhatte uvm.)  oder aus der Trick17-Kiste kommt, ist es ziemlich schnell zu Ende.


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