Thema:
Re:Strafmaß? Promi-Bonus? flat
Autor: Phil Gates
Datum:28.11.23 12:08
Antwort auf:Re:Strafmaß? Promi-Bonus? von Rocco

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>>Im Übrigen: Für Verleumdung, falsche Verdächtigung und vortäuschen einer Straftat gibt's keine Haft. Die Proteste und der Rufmord sind aber noch Gegenstand zivilrechtlicher Auseinandersetzungen. Das kann schon noch teuer werden.
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>Interessant, danke für die Erläuterung. Sehr wahrscheinlich steht dann noch eine separate Klage an.
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>Greets
>Rocco


Nein, die haben das sog. Adhäsionsverfahren genutzt, d.h., das Strafgericht kann auch das Schmerzensgeld und ggf. den entgangenen Gewinn wegen etwaiger Boykotte usw. zusprechen. Dieser Teil ist also noch offen. Anscheinend sprechen die aber hinter den Kulissen und es wird einen Vergleich und vermutlich auch eine Verschwiegenheitserklärung geben, d.h. den genauen Betrag wird man nicht erfahren. Dieser Publicity Stunt war auf jeden Fall teuer und hat vermutlich nicht ansatzweise den Boost an Popularität gebracht wie erhofft und außerdem auch noch den Juden, die tatsächlich Antisemitismus erfahren, einen Bärendienst erwiesen.


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