Thema:
Re:Weils nicht selbstverständlich ist & es viele NICHT tun? flat
Autor: hellbringer (deaktiviert)
Datum:21.11.23 15:50
Antwort auf:Re:Weils nicht selbstverständlich ist & es viele NICHT tun? von _bla_

>Es geht ja nicht einfach nur um einen anderen Wohnort, sondern auch um einen anderen Arbeitsort. Wenn ich einen deutschen Arbeitsvertrag habe und in Deutschland arbeite, aber in Frankreich wohne, dann habe ich halt deutsches Arbeitsrecht und dann darf sich der Arbeitnehmer selbst mit Steuererklärungen in Deutschland und Frankreich und Doppelbesteuerungsabkommen rumärgern. So weit noch relativ unkompliziert. Aber wenn der Arbeitnehmer jetzt dauerhaft aus dem Homeoffice in Frankreich arbeitet, dann wird da nicht mehr deutsches Arbeitsrecht gelten, sondern Französisches, der Arbeitgeber müsste vermutlich ins Französische Sozialversicherungssystem einzahlen. Er hätte vermutlich dem Arbeitgeber gegenüber Rechte, die es im deutschen Arbeitsrecht nicht gibt, bspw. ein Recht auf die Zahlung erhöhter Stundensätze für Überstunden über die französische 35 Stunden Woche hinaus.

Mein Kollege arbeitet bei einer österreichischen Firma mit österreichischem Vertrag zu 95% von Deutschland aus. AFAIK bekommt man nur dann einen deutschen Vertrag, wenn die Firma auch eine Niederlassung in Deutschland hat. Haben wir aber nicht.

Steuerpflichtig ist er natürlich in Deutschland. Keine Ahnung wie das alles funktioniert, und das dürfte recht kompliziert sein weil man sich als Arbeitnehmer um vieles selber kümmern muss. Und die Zeit, die er dann doch in Österreich arbeitet, muss dann AFAIK nochmal extra anders versteuert werden.


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