| Thema: |
|
||
| Autor: | K!M | ||
| Datum: | 20.11.23 13:59 | ||
| Antwort auf: | Wir dürfen sogar den Geschirrspüler selbst ausräumen von Kaneda4Life | ||
>Obstkorb darf man selbst mitbringen ;-) > >Glaube das ist wirklich nicht die Regel, insofern kann man das schon aufführen als benefit. Fände nen obstkorb hier ganz cool, aber da die Bezahlung passt kann man das eben selbst machen. Ich war bei einem Kunden, da war den Externen verboten die Spühlmaschine auszuräumen. Die wollten bei den Stundensätzen das einen Dienstleister machen lassen Ich räume die Spühlmaschine aber so oder so nicht aus, weil die in meiner Berufshaftpflicht nicht gedeckt ist, weil es nicht Teil meiner Tätigkeit ist. >Gehalt ausschreiben fände ich übrigens Quatsch. Wenn ich MA suche habe ich einen Gehaltsrahmen der gerne mal 30.000 Euro Spanne bietet je nach Qualifikation und erforderlicher Einlernzeit ist da halt mal mehr oder weniger drin Dann kann man doch die Spanne reinschreiben, oder nicht? |
|||
| < antworten > | |||