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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 17.11.23 14:23 | ||
| Antwort auf: | Was tun bei Behandlungsfehlerverdacht? von ODD EYE | ||
>Moin, hat jemand Erfahrung was Medizinrecht angeht? > >Ich war unter anderem wegen starker Dehydration aufgrund lang anhaltenden Durchfalls, heftiger Schmerzen und Sehstörungen in der Notaufnahme und mir wurde ein Schmerzmittel verabreicht, das laut Packungsbeilage bei starkem Fluessigkeitsverlust zu nem Blutdruckabfall führen kann, zudem wurde meine Blutdruckmedikation nicht angepasst, was wohl bei Fluessigkeitsverlust angezeigt ist. > >Jedenfalls wurde ich wieder nachhause geschickt. Bin mit dem Taxi heim, und wache 2 Tage später auf Station auf und meine Schulter ist gebrochen und die Sehnen sind abgerissen. Habe aufgrund eines heftigen Blutdruckabfalls das Bewusstsein verloren und bin heftig gestürzt. Leider ist auch meine komplette Erinnerung der 2 Tage futsch. > >Was kann man jetzt tun? Vielleicht hat ja jemand nen Rat. > >Danke >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 Bin kein Medizinrechtler, aber am Ende des Tages läuft es auf zwei Dinge hinaus: War es ein Behandlungsfehler? Und wenn ja, war der Behandlungsfehler adäquat-kausal für den Sturz/Gesundheitsschaden? Diese beiden Dinge wirst Du beweisen müssen. Das Schmerzensgeld, was dann am Ende bestenfalls dabei herausspringt, wird im niedrigen vierstelligen Bereich liegen, sofern Du nicht dauerhafte Arbeitsunfähigkeit o.ä. erlitten hast (was ich natürlich nicht hoffe). Behandlungsfehler: Auch wenn in der Packungsbeilage steht, dass das Schmerzmittel zu Blutdruckabfall führen kann, liegt in der Gabe nicht schon zwangsläufig ein Behandlungsfehler. Ich vermute mal, Du redest von Buscopan? Das ist so ziemlich das harmloseste Schmerzmittel was es gibt, erstes Mittel der Wahl bei Bauchkrämpfen etc., wirkt halt krampflösend (und dadurch auch blutdrucksenkend). Das wird sogar Schwangeren gegeben, wo ja normalerweise mit jeglichen Medikamenten sehr vorsichtig umgegangen wird. Schau Dir die Packungsbeilage von Aspirin oder Ibuprofen an. Das muss schon eine sehr häufige Komplikation sein, damit der Arzt sich vom Beipackzettel beeindrucken lässt. Wenn das nur bei einem von 100.000 auftritt, etwa so wie die Komplikationen bei den Covid-Impfungen, ist die Gabe an sich vermutlich kein Behandlungsfehler, auch wenn Du dehydriert warst (da ist auch die Frage, was man unter dehydriert versteht, musstest Du ne Infusion gelegt bekommen oder haben die Dich heimgeschickt und gesagt, Du sollst viel trinken?). Hinzu kommt, dass der Arzt erst einmal wissen muss, dass Du grundsätzlich Probleme mit dem Blutdruck hast und dagegen Medikamente nimmst. Hast Du ihm das gesagt, steht das im Anamnesebogen? Wenn der Arzt keinen Anlass hatte davon auszugehen, dass Du Betablocker oder ACE-Hemmer und dergleichen nimmst, dann wird der bei nem halbwegs gesunden Mann nicht davon ausgehen müssen, dass der wegen ner Buscopan gleich umkippt. Unterstellt, das Medikament war kontraindiziert, müsstest Du wie gesagt noch beweisen, dass der Blutdruckabfall und die Ohnmacht auf das Medikament bzw. die nicht angepasste Dosis Deiner Hochdruckmedikamente zurückzuführen ist. Das wird ebenfalls schwierig, denn es ist nicht ungewöhnlich, dass man bei einer Magen-Darm-Geschichte bewusstlos wird, weil der Kreislauf zusammenbricht. Hatte ich vor 10 Jahren mal. Lebensmittelvergiftung, bestialische Krämpfe, Durchfall. Bin auf dem Klo kollabiert, zum Glück war meine heutige Frau dabei und hat den Notarzt gerufen, da ich gesessen habe, habe ich mir zum Glück auch nichts gebrochen. Was ich sagen will ist: Der Arzt wird argumentieren, dass Du so oder so kollabiert wärest, weil das bei der Krankheit passieren kann. Dann wäre noch ein Argument zu sagen, dass man Dich dann hätte stationär dabehalten müssen und Dich nicht hätte heimschicken dürfen. Aber auch da müsstest Du beweisen, dass Du schon in einem derart desolaten Zustand warst, dass die erkennen konnten, dass sie Dich stationär aufnehmen müssen. Ich will Dir nicht abraten, aber die Hürden sind ziemlich hoch und es kostet ne Menge Geld (Anwalt, Gutachten etc.). Und Du brauchst einen Spezialisten für Arzthaftungsrecht. Die gibt es zwar, aber die vertreten meistens die Ärzte, weil die natürlich mehr Kohle haben als die meisten Patienten. |
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