Thema:
Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w flat
Autor: Donpachi
Datum:17.11.23 14:22
Antwort auf:Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w von suicuique

>Eigentlich schon:
>Es fällt keine Umsatzsteuer von 19 Prozent an, wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern selbst organisiert Kuchen verkaufen.
>
>Ich lese da nicht raus, dass der selbstorganisierte Verkauf nicht auf einem Schulfest statt finden darf.


Eigentlich nicht:
"Anders sieht es aus, wenn in der Schule Konzerte und Theateraufführungen durch AGs organisiert werden: "Erfolgt die Organisation und Durchführung der Veranstaltung durch eine Klasse, einen Kurs oder eine Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Unterrichts, sind entsprechende Einnahmen der Schule zuzurechnen. Hierzu zählt beispielsweise auch der Schulchor oder die Theater-AG."

Und das bedeutet wieder: Am Ende sind alle verunsichert und es gibt die Verkäufe garnicht mehr.


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