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| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 17.11.23 10:28 | ||
| Antwort auf: | Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w von suicuique | ||
>Das mag ja alles sein. Und dass es Verunsicherungen bei Einführung neuer Rechtsverordnungen gibt ist eine erwartbare und naturgemäße Folge derartiger Prozesse. Schliesslich fehlt es nahezu allen Beteiligen/Betroffenen an Erfahrungswerten. > >Es ist illusorisch bei einer neuen/geänderten Verordnung zu erwarten, dass ein Großteil der möglichen Streitfälle vorab explizit dargelegt wird. > >Ich bin halt eher der Meinung dass der verlinkte Artikel die potentielle Gefahr deutlich überhöht. Ich wills ihnen nicht verdenken, aber die gleichen Mechanismen die in Meldungen über Tik-Tok-Trends greifen, wirken eben auch in einem Bericht zu einem neuen "Bürokratiemonster aus Brüssel". Macht neugierig. Bringt Leser. > >Im Tagesschau Artikel zu dem Thema steht zb folgendes Zitat des Sprechers des Finanzministeriums: >"Klar ist jedenfalls: Kuchenverkauf durch Schüler und/oder Eltern wird auch künftig Umsatzsteuerfrei sein." > >Klingt gleich deutlich weniger reisserisch. Und ist auch nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt worum es in der EU Richtlinie geht die Basis für die erzeugte Konfusion ist. >Jedenfalls nicht darum Kuchenstände auf dem Schulfest zu verbannen. > >gruß Die Frage ist doch aber eher: Weshalb beschäftigt sich die EU mit der fiskalischen Betrachtung von privatem Kuchenverkauf an Schulen und erläßt dann dazu noch eine ellenlange Verordnung, die wohl/vielleicht zu dem Ergebnis kommt, das wohl alles so bleibt wie es ist? Da müsste man ja voraussetzen, daß es entweder in der Vergangenheit Fälle gab, die Anlaß zu einer Verordnung gegeben haben (was ich mir nicht so recht vorstellen kann) oder sich irgendeiner gedacht hat, es wäre doch mal eine tolle Idee Verwaltungsbeamte und Juristen mit der Schaffung einer offenbar völlig überflüßigen Verordnung zu beschäftigen, die dann wiederum dazu führt das sich Schulen und Juristen im Nachgang mit der Auslegung dieses Blödsinns befassen müssen. |
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