| Thema: |
|
||
| Autor: | Telemesse | ||
| Datum: | 17.11.23 09:49 | ||
| Antwort auf: | Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w von suicuique | ||
>>>oder wenn die Schule den Verkauf durchführt. Da dust aber quasi nie der Fall. Also bleibt alles wie es war. >> >>Steht so nicht im Artikel. > >Eigentlich schon: >Es fällt keine Umsatzsteuer von 19 Prozent an, wenn Schülerinnen und Schüler oder Eltern selbst organisiert Kuchen verkaufen. > >Ich lese da nicht raus, dass der selbstorganisierte Verkauf nicht auf einem Schulfest statt finden darf. > >Davon ab, wäre die Originalquelle deutlich ergiebiger. > >gruß Das Muster was sich bei so einer Scheisse aber konsequent durchsetzt, und von der wir derzeit auch in der Immobilienverwaltung massiv betroffen sind ist folgende. Es wird irgendein Gesetz/Verordnung halbgar rausgehauen. Da steht dann auf drölfzig Seiten irgendein formaljuristischer Irrsinn mit etlichen Ausnahmen, Voraussetzungen und Geltungsbereichen. Vieles davon ist unklar und oftmals Auslegungssache. Was da wirklich Phase ist, weiß man meist erst nach 2-3 Jahren wenn es Gerichtsurteile in den jeweiligen Sachen gibt, die dann künftig als Orientierung in der Auslegung dienen. Anrufe bei den zuständigen Behörden sind dabei auch sinnfrei. Die haben, zumindest wenn die Verordnungen neu sind, meist selbst keine Ahnung über die tatsächliche Anwendung und verweisen dann nur darauf, daß sie keine Rechtsberatung vornehmen. Das Resultat ist dann maximale Verunsicherung bei den Betroffenen. Da machst du es dann eben so, wie du denkst das es richtig (im Sinne des Erfinders) sein sollte und hoffst, daß die spätere Rechtssprechung dir dies dann bestätigt und dir zwischenzeitlich keiner mit einer Klage kommt. |
|||
| < antworten > | |||