Thema:
Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w flat
Autor: Donpachi
Datum:17.11.23 07:58
Antwort auf:Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w von Matt

>oder wenn die Schule den Verkauf durchführt. Da dust aber quasi nie der Fall. Also bleibt alles wie es war.

Steht so nicht im Artikel. Wenn beispielsweise ein Schulfest ist (Schulchor Konzert etc.) und es wird Kuchen verkauft, ist es eine schulische Veranstaltung und soll besteuert werden.


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