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| Autor: | Matt | ||
| Datum: | 16.11.23 20:30 | ||
| Antwort auf: | Re:Kuchensteuer in Schulen greift erst später - aber dann w von Telemesse | ||
Die Dödels sitzen Stuttgart. Kein anderes Bundesland hat das Problem. BaWü hat die EU Vorgabe zu streng umgesetzt. Davon abgesehen, fällt die ganze Sache bei genauer Betrachtung in sich zusammen. MwSt. wird nur fällig, wenn ein Schüler den Kuchen gewerbsmäßig anbietet, sprich regelmäßig und vom Umfang her wie ein Bäcker oder wenn die Schule den Verkauf durchführt. Da dust aber quasi nie der Fall. Also bleibt alles wie es war. |
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