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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 15.11.23 12:11 | ||
| Antwort auf: | Re:Karlsruhe kippt Nachtragshaushalt von Telemesse | ||
>>>>[https://www.morgenpost.de/politik/article240584894/Karlsruhe-kippt-Nachtragshaushalt-Kein-Geld-fuer-Klima.html] >>>> >>>>Jetzt kommt noch etwas mehr Dynamik in die Sache, wie wird man sich einigen was fällt weg? Wird man sich überhaupt einigen? >>> >>>In drei Wochen sind die vollen Pensionsansprüche gesichert. Dann kann die FDP die Ampel endlich beenden. >> >>Hmm? Kapier ich nicht. > >Nach 2 Jahren als Minister gibt es bereits ordentliche Pensionsansprüche. Iirc sind die zwar geringer als der volle Anspruch nach Beendigung der gesamten Legislatur, es gibt da aber auch irgendeinen Trick um sich die vollen Bezüge zu sichern. (Entlassung durch den Kanzler oder Parlamentsauflösung durch den Kanzler o.ä). Ist das so? Für "normale" Bundestagsabgeordnete gilt das schon mal nicht: [https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__20.html] Und die sind ja nicht unerheblich bei der Frage ob man die Regierung platzen lässt. Ist die Minsterversorgung anders geregelt? Finde dazu keine Primärquelle. Ahja, hier: [https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj--rbk7cWCAxW10gIHHbdLBVMQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Fbming%2FBMinG.pdf&usg=AOvVaw0uB-P_9hCOVwAPPO7Z8Ucx&opi=89978449] §14ff Wenn man es genau nimmt hat er nach zwei Jahren Anspruch auf eine stattliche Pension, die aber immer noch nur knapp 1/3 der Pension entspricht die erreichen kann wenn er länger der Bundesregierung angehört. (genauer: knapp 28% von erreichbaren 72% seiner Diätenansprüche) In jedem Fall ist der "volle" Pensionsanspruch nach 2 Jahren mitnichten gesichert. gruß |
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