Thema:
Re:Fragen Tarifvertrag und BAV flat
Autor: StefanK
Datum:14.11.23 10:05
Antwort auf:Re:Fragen Tarifvertrag und BAV von suicuique

>>- Verdienst Betrag x, Betriebliche Altersvorsorge Betrag (BAV) y: Wie pack ich das in die Üblichen Brutto Netto Rechner, um mein netto auszurechnen? Hatte noch nie BAV...
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>Nur kurz:
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>bAV Leistungen packst Du nicht in einen Netto-Rechner. Du kriegst die Leistungen ja nur im Versorgungsfall ausgezahlt (Regalfall: ab Pensionsalter Rente oder Kapital + evtl vorzeitige Leistungsfälle wie Invalidität und Tod).
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wollte eher wissen, ob diese Arbeitgeberleistungen (a la Vermögenswirksame Leistungen) Auswirkungen auf das aktuelle netto haben.


>Also ja, die wirst Du später im Rentenbezug versteuern. Aber dafür sind dann gänzlich andere Bemessungsgrundlagen zuständig als deine aktuellen.
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>In jedem Fall kannst du aber nicht aus dem AG-Zuwendungen der er jetzt jährlich in deine bAV zahlt pauschal die spätere Rente errechnen. Das hängt ganz von der individuellen Gestaltung der bAV ab (Durchführungsweg, Leistungsart, Rentenfaktoren, ...). Im Regelfall erhälts Du bei Abschluss der bAV regelmäßig Standmitteilungen über deine aktuelle Anwartschaft. Ähnlich wie die der gRV.
>
>gruß


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