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| Autor: | Zinkhal | ||
| Datum: | 07.11.23 15:31 | ||
| Antwort auf: | Gilt das auch für bereits zugelassene Autos? von thestraightedge | ||
>Wäre lustig, da partizipiere ich mal wieder von einer Klientel-Politik, die ich nicht gewählt habe. Wären ca 170€ weniger zu versteurn für mich, was schnell 70-80€ Netto-Plus bedeuten kann. Absurd. > >Und ja, das protegiert vor allem die viel zu teuren deutschen E-Autos. Halte ich für unwahrscheinlich. Da wird eine Nummer eingefügt, die dann für Anschaffungen ab 01.01.2024 gilt. Wurde so am ehesten in die Systematik von § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG passen. Aber gut, für die Energiepreispauschale hat man die Systematik ja auch mal eben durchgefickt. Von daher mal abwarten. ;) |
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