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| Autor: | FS | ||
| Datum: | 04.11.23 09:48 | ||
| Antwort auf: | Die Dyanet/Ditib hetzt völlig bewußt die Muslime auf von Telemesse | ||
Die sind ja ein eingetragener Verein. Wer sich so eindeutig positioniert und auch noch zu "gemeinsamen Handeln" gegen "skrupellose Mörder" und "Völkermord" aufruft und Tatenlosigkeit zur "Schande" erklärt, verstößt doch gegen Artikel 9 Abs. 2 GG.? Der Text verwendet auch den Glauben als Drohung an alle Muslime, die sich entscheiden, nicht aktiv gegen die "Unterdrücker" vorzugehen. --- Vereine können gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG dann verboten werden, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. --- Zusätzlich erfüllt der Text nach meinem Verständnis bereits Artikel § 130 StGB - Volksverhetzung. --- [https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html] Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, [...] dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, [...] --- Ich denke, hier müsste es juristische Konsequenzen geben. |
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