Thema:
Re:Cum Ex Steuerskandal: Belastende Laptops verschwunden flat
Autor: FS
Datum:03.11.23 12:20
Antwort auf:Re:Cum Ex Steuerskandal: Belastende Laptops verschwunden von JPS

>>>Das beantwortet nicht, warum von einem digitalen Beweisstück (offenbar) keine Kopien existieren bzw. die einzigen zwei Kopien gemeinsam gelagert werden.
>>
>>Frag doch die ermittelnde Parlamentarischer Untersuchungsausschuss unter SPD Führung mit einem von der SPD gestellten Chefermittler, wieso man von SPD belastenden Dingen keine Kopie gezogen hat.
>
>Dann formuliere ich nochmal um:
>
>Warum gibt es keine in diesem Fall greifenden Regelungen zum Umgang mit Beweismaterial, die es verhindern, dass Einzelpersonen Zugriff auf die Original-Versionen nehmen, vor allem wenn offenbar keine beglaubigten Kopien existieren?


Weiß ich nicht. Finde ich auch skandalös.

Die BeWiSVO schreibt in § 2 Abs. 1 vor, dass digitale Daten bei der Beschlagnahme oder Durchsuchung in der Regel in Form einer Kopie zu sichern sind. Die Kopie ist in einem unveränderbaren Format anzulegen und so aufzubewahren, dass sie nicht verändert oder gelöscht werden kann.

Bei Festplatten wäre das eine 1:1 Imagedatei ziehen und auf DVD Roms brennen.

In § 2 Abs. 2 der BeWiSVO sind Ausnahmen von der Pflicht zur Sicherung einer Kopie geregelt. Eine Kopie muss nicht angefertigt werden, wenn:

- die Daten auf einem mobilen Endgerät gespeichert sind und sich die Daten nicht ohne weiteres auslesen lassen. Trifft nicht zu.

- die Daten auf einem verschlüsselten Datenträger gespeichert sind und der Schlüssel nicht verfügbar ist. Trifft nicht zu.

- die Daten für die Strafverfolgung nicht von Bedeutung sind. Trifft nicht zu.

Es ist jedoch nicht bekannt, ob die Ermittler die Vorschriften der BeWiSVO eingehalten haben. Die Ermittler haben sich dazu bisher nicht geäußert. Die Aussage, dass man keinen Zugriff auf die E-Mails hat, legt aber nahe, dass man keine Kopien gezogen hat.

>Wenn beides Originale sind, gibt es dann also gar keine Kopie, die vor einem Festplattenschaden schützen würde?

Ja, das ist der Fall, wie ich das verstanden habe. Die 700k E-Mails sind kopielos in den Händen von Jänicke und der spielt Häschen in der Grube. Darum kann man diese für die Ermittlung nicht sichten.

Sollte er sie zurückgeben, würde ich die Laptops sofort einem digitalen Forensiker geben, um rauszufinden, ob kürzlich Dateilöschungen vorgenommen wurden.


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