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| Autor: | Phil Gates | ||
| Datum: | 03.11.23 09:44 | ||
| Antwort auf: | Re:EU-Freizügigkeit in Deutschland? von _bla_ | ||
>>Weil das hier gerade in Bezug zum Bürgergeld in Italien erwähnt wurde: Wie funktioniert die Einwanderung ins deutsche Sozialsystem eigentlich für EU-Bürger? Meine Frage kommt mit dem Hintergrund, dass ich selbst nach Finnland ausgewandert bin, und hier kommst du nur ins Sozialsystem, wenn du einen Job hast; ohne darfst du zwar für 3 Monate im Land sein, hast aber keinerlei Ansprüche. Hier habe ich gelernt, dass die EU Freizügigkeit nur für Arbeitnehmer gilt. Aber ich Stelle fest, dass ich keine Ahnung habe, wie Deutschland das handhabt. Kennt sich da jemand aus? > >Ist in Deutschland auch so. Du musst in der Regel einen Job in Deutschland gehabt haben, um Leistungen zu bekommen und auch dann laufen die Leistungen nach einer Weile aus und wenn das Jobcenter meint das jemand seinen Job absichtlich nur kurz gehabt hat um Leistungsberechtigt zu werden, dann wird es auch nichts mit Leistungen. Doch, wenn man mit dem ernsthaften Willen einwandert, zu arbeiten. Und das ist bei bspw. Italienern und Spaniern, aber auch Polen und Tschechen regelmäßig der Fall. Anders sieht es oftmals mit Südosteuropäern aus. Die können teilweise nicht mal schreiben. Das sind dann die, die in der Stadt betteln, weil sie nämlich keine Stütze bekommen. Die Mitgliedsstaaten sind nur berechtigt, bei grundsätzlich arbeitswilligen in den ersten drei Monaten Leistungen zu verweigern, vermutlich um Anreize für ernsthafte Jobsuche zu setzen. Das hat jedenfalls der EuGH schon 2014 entschieden. [https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-11/cp140146de.pdf] |
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