Weil das hier gerade in Bezug zum Bürgergeld in Italien erwähnt wurde: Wie funktioniert die Einwanderung ins deutsche Sozialsystem eigentlich für EU-Bürger? Meine Frage kommt mit dem Hintergrund, dass ich selbst nach Finnland ausgewandert bin, und hier kommst du nur ins Sozialsystem, wenn du einen Job hast; ohne darfst du zwar für 3 Monate im Land sein, hast aber keinerlei Ansprüche. Hier habe ich gelernt, dass die EU Freizügigkeit nur für Arbeitnehmer gilt. Aber ich Stelle fest, dass ich keine Ahnung habe, wie Deutschland das handhabt. Kennt sich da jemand aus?
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