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| Autor: | Cedebo | ||
| Datum: | 31.10.23 16:28 | ||
| Antwort auf: | Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft von hellbringer | ||
>Dabei ist natürlich auch an Fußgänger zu denken. Was kaum beachtet wird: Beim Einbiegen in eine Fahrbahn ist gemäß § 13 Abs 4 StVO einem Fußgänger das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen, wenn er diese bereits betreten hat. Dies auch, wenn kein Schutzweg vorhanden ist! > >[https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/wenn-vorrangstrassen-kurven-machen-blinken-oder-nicht-blinken-22311987] Wobei das jetzt ja wieder für Üsterreich gilt. Für Deutschland wäre mir das nicht bekannt. >Wobei ich diese Regel schon immer etwas überflüssig fand. Was ist die Alternative? Dass man den Fußgänger überfährt? :) Aber es gibt wohl einige Autofahrer, die Fußgänger anhupen, wenn sie es wagen vor ihnen die Straße zu queren. Klingt halt so ein bisschen nach "Der Fußgänger hat Vorfahrt" und das sollte IMO an so einer Stelle nicht gelten. |
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