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| Autor: | hellbringer (deaktiviert) | ||
| Datum: | 31.10.23 09:53 | ||
| Antwort auf: | Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft von Cedebo | ||
>In dem Link sehe ich dazu nur das, was eh klar ist: >"Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren." >Aber das heißt ja nicht, dass Fußgänger grundsätzlich an einer abknickenden Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor Autos haben. Dabei ist natürlich auch an Fußgänger zu denken. Was kaum beachtet wird: Beim Einbiegen in eine Fahrbahn ist gemäß § 13 Abs 4 StVO einem Fußgänger das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen, wenn er diese bereits betreten hat. Dies auch, wenn kein Schutzweg vorhanden ist! [https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/wenn-vorrangstrassen-kurven-machen-blinken-oder-nicht-blinken-22311987] Wobei ich diese Regel schon immer etwas überflüssig fand. Was ist die Alternative? Dass man den Fußgänger überfährt? :) Aber es gibt wohl einige Autofahrer, die Fußgänger anhupen, wenn sie es wagen vor ihnen die Straße zu queren. |
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