Thema:
Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft flat
Autor: hellbringer (deaktiviert)
Datum:31.10.23 09:53
Antwort auf:Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft von Cedebo

>In dem Link sehe ich dazu nur das, was eh klar ist:
>"Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren."
>Aber das heißt ja nicht, dass Fußgänger grundsätzlich an einer abknickenden Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor Autos haben.


Dabei ist natürlich auch an Fußgänger zu denken. Was kaum beachtet wird: Beim Einbiegen in eine Fahrbahn ist gemäß § 13 Abs 4 StVO einem Fußgänger das unbehinderte und ungefährdete Überqueren dieser Fahrbahn zu ermöglichen, wenn er diese bereits betreten hat. Dies auch, wenn kein Schutzweg vorhanden ist!

[https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/wenn-vorrangstrassen-kurven-machen-blinken-oder-nicht-blinken-22311987]

Wobei ich diese Regel schon immer etwas überflüssig fand. Was ist die Alternative? Dass man den Fußgänger überfährt? :) Aber es gibt wohl einige Autofahrer, die Fußgänger anhupen, wenn sie es wagen vor ihnen die Straße zu queren.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname