Thema:
Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft flat
Autor: Cedebo
Datum:30.10.23 18:53
Antwort auf:Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft von hellbringer

>>In DE muss man an einer abknickenden Vorfahrt blinken wenn man auf der Vorfahrtstraße bleibt.
>>https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/
>
>Ja, gerade gemerkt.
>
>Und etwas, was wohl viele nicht wissen: Beim Abbiegen muss man Fußgänger das unbehinderte Queren der Straße ermöglichen und das gilt auch für Vorfahrtstraßen.


In dem Link sehe ich dazu nur das, was eh klar ist:
"Auch wenn eine abknickende Vorfahrt besteht, sind Fußgänger beispielsweise an einem Zebrastreifen berechtigt, die Straße vor Ihnen zu überqueren."
Aber das heißt ja nicht, dass Fußgänger grundsätzlich an einer abknickenden Vorfahrtsstraße Vorfahrt vor Autos haben.


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