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| Autor: | Lars Vegas | ||
| Datum: | 30.10.23 16:50 | ||
| Antwort auf: | Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft von Abe | ||
>>>In DE muss man an einer abknickenden Vorfahrt blinken wenn man auf der Vorfahrtstraße bleibt. >>>https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/ >> >>Ja, gerade gemerkt. >> >>Und etwas, was wohl viele nicht wissen: Beim Abbiegen muss man Fußgänger das unbehinderte Queren der Straße ermöglichen und das gilt auch für Vorfahrtstraßen. > >Oh das wusste ich nicht....WAS FUSSGÄNGER HABEN VORFAHRT??!?!! ARMES DEITSCHLAND! ;-) Bei einer abknickenden Vorfahrtstraße? Ist mir tatsächlich gänzlich neu. |
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