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| Autor: | suicuique | ||
| Datum: | 30.10.23 14:16 | ||
| Antwort auf: | Re:(seufz) Also noch mehr "Komfort-Nichtblinker" in Zukunft von hellbringer | ||
>>In DE muss man an einer abknickenden Vorfahrt blinken wenn man auf der Vorfahrtstraße bleibt. >>https://www.bussgeldkatalog.org/abknickende-vorfahrt/ > >Ja, gerade gemerkt. > >Und etwas, was wohl viele nicht wissen: Beim Abbiegen muss man Fußgänger das unbehinderte Queren der Straße ermöglichen und das gilt auch für Vorfahrtstraßen. Oh, das wusste ich auch nicht. Danke für den Hinweis. gruß |
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