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Autor: | DS_Nadine | ||
Datum: | 12.10.23 11:36 | ||
Antwort auf: | Re:Jobrad Leasing Ende...löl... von suicuique | ||
>P.S. Und ja das endet jetzt in Wortklauberei. Aber ist das nicht Dreh- und Angelpunkt dieses Themas? ;) Korrekt. Man könnte aber auch einfach einen Vernünftigen Vertrag schreiben „der Leasingnehmer verpflichtet sich zur Übernahme“. Zum Andienrecht: „Wird dem Leasingnehmer das Objekt zum Kauf angeboten, so muss er das angediente Objekt übernehmen. Bei Verträgen mit Andienungsrecht entscheidet also der Leasinggeber, ob der Leasingnehmer das Vertragsobjekt am Ende der Laufzeit ankaufen muss.“ Sry, ich versteh immer noch nicht wie man ein ANGEBOT annehmen MUSS. XD gesendet mit m!client für iOS |
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