Thema:
Re:Kündigung > Freelancing flat
Autor: suicuique
Datum:12.10.23 09:33
Antwort auf:Re:Kündigung > Freelancing von K!M

>>Das wird regelmäßig im Rahmen der Sozialversicherungsprüfung durch die DRV kontrolliert. Man kann vorab aber das sog. "Statusfeststellungsverfahren" einleiten. Die Feststellung ist bindend und kann nur mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden und bietet Rechtssicherheit.
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>Da es keine objektiv messbaren Kriterien gibt, kann ich davon nur abraten. Ich kenne keinen einzigen IT-Freiberufler, dem das geholfen hätte, es war immer zu seinem Nachteil.


Könnte es evtl. in diesen Fällen daran gelegen haben dass es ziemlich eindeutig ein Fall von Scheinselbständigkeit war?

Wenn der überwiegende Großteil des Umsatzes an einem Kunden generiert wird,  ist die Frage nach Scheinselsbständigkeit in der Tat nur das: Schein.

gruß


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